Weitere Entscheidung unten: AG St. Goar, 07.06.2004

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   BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03   

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https://dejure.org/2004,7293
BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03 (https://dejure.org/2004,7293)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2004 - 4 C 12.03 (https://dejure.org/2004,7293)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2004 - 4 C 12.03 (https://dejure.org/2004,7293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Schwimmhalle als Anlage für sportliche Zwecke; Genehmigung eines Schwimmbades mit der Auflage des Unterbleibens einer gewerbsmäßigen, vereinsmäßigen oder anderen publikumsintensiven Nutzung; Voraussetzungen einer Nebenanlage; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    Der die Erhaltung der Gebietsart betreffende Nachbarschutz ist durch die wechselseitige Prägung der benachbarten Grundstücke begrenzt und muss daher auch nicht notwendig alle Grundstücke in der Umgebung umfassen, die zu derselben Baugebietskategorie gehören (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1998 BVerwG 4 B 79.98 BRS 60 Nr. 176).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    30 Als Vorschrift zur Art der baulichen Nutzung gewährt § 14 BauNVO dem Nachbarn unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen ein Abwehrrecht in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 BVerwG 4 C 28.91 BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 17.95 (BVerwGE 102, 351), dem sich das Oberverwaltungsgericht angeschlossen hat, ausgeführt, der systematische und historische Zusammenhang mache deutlich, dass die in § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO genannten Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke nur die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB definierten Gemeinbedarfsanlagen erfassen.
  • OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00

    Private Schwimmhalle in reinem Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    OVG 2 Bf 427/00.
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. grundlegend Urteil vom 29. April 1977 BVerwG 4 C 39.75 BVerwGE 54, 5 sowie aus neuerer Zeit Beschlüsse vom 29. Mai 2001 BVerwG 4 B 33.01 BRS 64 Nr. 72 und vom 9. Oktober 2003 BVerwG 4 B 85.03 juris).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    Die Eigentümer können sich jedenfalls im Regelfall gegen eine auch schleichende Änderung der Gebietsart wehren (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 BVerwG 4 C 13.94 BVerwGE 101, 365 = BRS 58 Nr. 159).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    Hierzu gehört insbesondere, dass sie nicht nur in ihrer Funktion, sondern auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zugeordnet und untergeordnet ist (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 BVerwG 4 C 6.75 Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 19).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. grundlegend Urteil vom 29. April 1977 BVerwG 4 C 39.75 BVerwGE 54, 5 sowie aus neuerer Zeit Beschlüsse vom 29. Mai 2001 BVerwG 4 B 33.01 BRS 64 Nr. 72 und vom 9. Oktober 2003 BVerwG 4 B 85.03 juris).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    Denn die Festsetzung im Baustufenplan ist zusammen mit den Regelungen in § 10 Abs. 4 der Baupolizeiverordnung für die Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (HmbVBl S. 69) gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 übergeleitet worden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 BVerwG 4 C 14.71 BVerwGE 41, 67).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung lassen in aller Regel den Gebietscharakter unberührt und haben nur Auswirkungen auf das Baugrundstück und seine unmittelbar anschließenden Nachbargrundstücke (vgl. den Senatsbeschluss vom 23. Juni 1995 BVerwG 4 B 52.95 BRS 57 Nr. 209).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Während für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nichts ersichtlich wäre - der keineswegs erdrückend wirkende Bootslagerplatz liegt ca. 27 m vom Wohnhaus des Klägers entfernt; einen Anspruch auf eine optisch oder ästhetisch ansprechende Anlegung und Nutzung der Nachbargrundstücke vermittelt das Bauplanungsrecht ersichtlich nicht (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) - wäre sein Anspruch auf Gebietserhaltung - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - grundsätzlich bereits dann verletzt, wenn der von ihm beanstandete Bootslagerplatz mit der Gebietsart eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets unvereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.) bzw. in einem solchen Gebiet der Art nach auch nicht ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 -).

    Die Zulässigkeit des Bootslagerplatzes richtet sich, da es sich ersichtlich um keinen für die Ausübung der Hauptnutzung "Wohnen" erforderlichen (unselbständigen) Bestandteil derselben handelt, nicht unmittelbar nach derjenigen der Hauptnutzung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 , a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

    Ein privater Bootslagerplatz ist danach jedoch in einem reinen und allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich seiner Art nach unzulässig, da er dem primären Wohnzweck der in einem solchen Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung nicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.) Denn ein solcher Lagerplatz "dient" nicht dem Wohnen, und zwar auch nicht in dem Sinne, sich seinen Neigungen i.S. einer ideellen Freizeitgestaltung entsprechend a u f seinem Wohngrundstück zu beschäftigen (vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O., § 3 Rn. 2.1).

    Abgesehen davon, dass mehr als zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Gewerbebetrieb in dem hier in Rede stehenden Wohngebiet, dem ein "Ruhebedürfnis" immanent ist, im Hinblick auf die typischerweise damit verbundenen Auswirkungen (Be- und Entladungsvorgänge, An- und Abfahrtsverkehr, Unterhaltungsarbeiten; hierzu BVerwG, Beschl. v. 5.03.2004 - 4 B 15.04 -, BRS 67 Nr. 70, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zulässig wäre, steht einem solchen Erst-Recht-Schluss entgegen, dass ein privater Lagerplatz, wie er hier in Rede steht, eine Nebenanlage darstellt, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich allein nach § 14 BauNVO beurteilt (so wohl auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

    Schließlich fällt eine bauliche Anlage, die zwar der sportlichen Betätigung dienen soll, aber nur zur Benutzung durch die Bewohner des auf demselben Grundstück befindlichen Wohnhauses bestimmt und beschränkt ist, ohnehin nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 - Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, BVerwGE 102, 351).

    Steht dem Kläger sonach grundsätzlich ein nachbarliches Abwehrrecht in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruches gegen die Zulassung eines Bootslagerplatzes in einem (reinen oder allgemeinen) Wohngebiet zu, wäre dieser allenfalls dann noch zu verneinen, wenn ein Bootslagerplatz wegen seiner Eigenart für die Bewahrung des Gebietscharakters ohne jede Bedeutung wäre (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 - Beschl. v. 03.08.2005 - 4 B 47.05 -, ZfBR 2005, 806).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 10 B 15.18

    Funktionslosigkeit - GFZ - Berliner Baunutzungsplan - Baublockrechtsprechung -

    Ebenso hat es die Annahme einer Funktionslosigkeit durch die Vorinstanz bei einem Kleinsiedlungsgebiet ohne selbstversorgenden Gartenbau nicht beanstandet (BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 4 C 12.03 -, juris Rn. 13ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2017 - 2 B 1369/17

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Umbau eines Zweifamilienwohnhauses;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 12.03 -, juris Rn. 28 m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 a.a.O., Rn. 28,und Beschluss vom 20. August 1998.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 7 B 2752/04

    Mobilfunkstation in reinem Wohngebiet?

    Für fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO kommt es ferner nicht darauf an, dass sie wie Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO - vgl. hierzu grundlegend: BVerwG, Urteil vom 28.4.2004 - 4 C 10.03 -, BauR 2004, 1567 = NVwZ 2004, 1244, sowie Urteil vom 28.4.2004 - 4 C 12.03 - JURIS - nicht nur in ihrer Funktion, sondern auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zugeordnet und untergeordnet sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 8 A 11076/18

    Klagebefugnis der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Anfechtung

    Soweit es sich hiernach bei der Umgebung des Vorhabengrundstücks, das dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen ist, um ein faktisches Wohngebiet handeln sollte, in dem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist, können sich die Kläger vor dem Verwaltungsgericht nicht auf den Gebietserhaltungsanspruch berufen, da dieser allein aus dem Eigentum am Grundstück erwächst (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28/91 -, BVerwGE 94, 151 und juris, Rn. 13; Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 12/03 -, juris, Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - 2 A 1226/19

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung mit drei Nachtragsbaugenehmigungen zur

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2004 - 4 C 12/03 -, juris Rn. 24, und vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9/16 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 25. April 2005 - 10 A 773/05 -, BRS 69 Nr. 68 = juris Rn. 55 f. [nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 3. August 2005 - 4 B 47.05 -, ZfBR 2005, 806], und Beschluss vom 16. Mai 2011 -, juris Rn. 32, beide m. w. N.
  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 19.579

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer

    Die Klägerin kann einen nachbarlichen Abwehranspruch insoweit nicht auf die Grundsätze stützen, die das Bundesverwaltungsgericht zum sog. Gebietserhaltungsanspruch entwickelt hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 12/03 - juris).
  • BVerwG, 04.11.2022 - 4 BN 31.22

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass der die Erhaltung der Gebietsart betreffende Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich auf die nähere Umgebung im Sinne der wechselseitigen Prägung der benachbarten Grundstücke begrenzt ist und folglich keineswegs alle Grundstücke in der Umgebung umfasst, die zu derselben Baugebietskategorie gehören (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 191 - juris Rn. 7; Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 12.03 - juris Rn. 28).
  • VG München, 10.01.2019 - M 11 SN 18.5724

    Erfolglose Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung unter Ersetzung des

    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2004 (4 C 12/03) sei nicht vergleichbar, da es sich dort um eine vom Haupthaus freistehende Schwimmhalle mit den Maßen 13 m mal 16 m gehandelt habe, die in ihrem Erscheinungsbild einem eigenen Wohnhaus geglichen habe.
  • VGH Bayern, 12.06.2018 - 9 ZB 16.554

    Nachbarklage gegen Schlossereibetrieb - Wirksamkeit des Bebauungsplans

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass eine im Bebauungsplan getroffene Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung wird nicht schon dann funktionslos wird, wenn die Planungskonzeption nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (stRspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 12.03 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 06.06.2019 - W 5 S 19.556

    Erfolgloser Eilantrag gegen Baugenehmigung für gewerbliche Küche

  • VG Würzburg, 20.11.2018 - W 5 S 18.1387

    Erfolgreicher Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • VG Göttingen, 15.07.2008 - 2 A 432/06

    Funktionslosigkeit eines B-planes der Gartenhofbauweise festgesetzt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1371/21

    Bestimmtheitsgebot des Vorbescheids in seiner nachbarrechtlichen Ausprägung bzgl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1370/21

    Bestimmtheitsgebot des Vorbescheids in seiner nachbarrechtlichen Ausprägung bzgl.

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2014 - 9 L 1579/14

    Gartenhofhäuser; Abstandsfläche; Funktionslosigkeit; Bebauungsplan

  • VG Gelsenkirchen, 27.03.2020 - 6 K 12812/17

    Funktionslosigkeit Bebauungsplan; Befreiung; Grundzüge der Planung

  • VG München, 30.10.2008 - M 11 K 08.1453

    Ehemaliges Kasernengelände; Innenbereich; Ortsteil; Gartenhäuser;

  • VG München, 30.10.2008 - M 11 K 08.1744

    Ehemaliges Kasernengelände; Innenbereich; Ortsteil; Gartenhäuser;

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Rechtsprechung
   AG St. Goar, 07.06.2004 - 4 C 12/03 BSch   

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https://dejure.org/2004,57837
AG St. Goar, 07.06.2004 - 4 C 12/03 BSch (https://dejure.org/2004,57837)
AG St. Goar, Entscheidung vom 07.06.2004 - 4 C 12/03 BSch (https://dejure.org/2004,57837)
AG St. Goar, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 4 C 12/03 BSch (https://dejure.org/2004,57837)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93

    Begriff des herrschenden Unternehmens

    Auszug aus AG St. Goar, 07.06.2004 - 4 C 12/03
    Dies setzte indes voraus, dass ein die Gesellschaft beherrschender Gesellschafter keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschaft genommen hätte (vgl. BGH NJW 1994, S. 446f.).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 3 U 117/04

    Anwendbares Recht bei Kollision zweier Schiffe in Ungarn; Begriffe des Ausrüsters

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. Juni 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Schifffahrtsgericht - St. Goar - 4 C 12/03 BSch - wird zurückgewiesen.
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